Prägen Sie die Zukunft - mit Ihrem Testament
Chancen eröffnen und Zukunft gestalten für die nächsten Generationen – das können Sie erreichen, wenn Sie die TUM Universitätsstiftung in Ihrem Testament bedenken. So fördern Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Themen, die Ihnen besonders am Herzen liegen.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Erben und Vererben, unseren Ratgeber zum Herunterladen und Angaben zu unserer Informationsveranstaltung.
Ihre Vorteile im Überlick
Ihr Nachlass hilft der Wissenschaft und Forschung an der TUM - und wir helfen Ihnen:
- Ihr Nachlass kommt in voller Höhe Ihren Vorstellungen im Bereich Wissenschaft und Forschung zugute.
- Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen besprechen wir gerne mit Ihnen.
- Gerne vermitteln wir Ihnen auch einen Erbrechts-Fachmann in München.
- Erfahrung in der vertrauensvollen Auflösung von Wohnung, Haus und Hof.
- Persönlicher Kontakt zu Lebzeiten.
Ihr Nachlass kann viel bewirken
Legen Sie zu Lebzeiten fest, wie Ihr Erbe verwendet werden soll oder stellen Sie zweckungebundene Gelder zur Verfügung, dort wo sie am dringendsten benötigt werden.
Sie können zum Beispiel:
- Stipendien vergeben
- Lehrstühle stiften
- Forschung fördern
- Gebäude errichten und ausstatten
Der große Wert von Zustiftungen in den Kapitalstock
Mit den Erträgen, die durch Ihre Zustiftung im Kapitalstock generiert werden, sorgen Sie für eine langfristige flexible Förderung der TUM. - Neue Forschungsthemen, Lehrstühle, Stipendien, Ausstattung, Gebäude - Vieles wird damit möglich gemacht.
Sie wollen Ihr Geld unmittelbar wirken lassen?
Wenn Sie das Geld nicht in den Kapitalstock geben möchten, können Sie zu Lebzeiten direkt festlegen, wofür dieses verwendet werden soll. Damit ermöglichen Sie uns schnelles und kurzfristiges Handeln in Ihrem Sinne. Sprechen Sie uns gerne an.
Warum wir unser Testament zu Gunsten der TUM Universitätsstiftung gemacht haben
„Da wir keine Kinder haben, möchten wir unseren Nachlass sinnvoll einsetzen und ihn noch zu Lebzeiten geregelt haben. Bildung liegt uns am Herzen, weil sie die Basis für eine prosperierende Entwicklung unserer Gesellschaft ist. Umso wichtiger finden wir dies, weil Deutschland ein rohstoffarmes Land ist und deshalb mit anderen Werten punkten muss, nämlich mit Forschung und Lehre. Da liegt es nahe, die universitäre Bildung und damit Talente zu fördern, denn dies schafft wesentliche Grundlagen für neue Generationen von Akademikern, Forschern und Unternehmern. Als wir die TUM-Universitätsstiftung kennenlernten, hatten wir sowohl vom Stiftungs-Team als auch von den geförderten Projekten den Eindruck, an der richtigen Stelle zu sein. Wir hoffen, so durch unser Vermächtnis zu Wohlstand und Wohlergehen künftiger Generationen in unserem Land beitragen zu können."
Stifterin und Testamentsgeber S.L. und H.L.
Wie können Sie Ihren Nachlass gestalten?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die TUM auf lange Sicht zu fördern, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die bei der Verfassung eines Testaments eine wesentliche Rolle spielen. Hier erklären wir kurz die wichtigsten Unterschiede:
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis erhält der Begünstigte aus dem Nachlass einen festen Geldbetrag oder bestimmte Sachwerte. Er wird dabei nicht Mitglied der Erbengemeinschaft.
Erbschaft
Durch eine Erbschaft tritt der Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.
Schenkung
Bei einer Schenkung überlässt der Schenker dem Beschenkten bereits zu Lebzeiten Geld oder eine Sache ohne Gegenleistung.
Die wichtigsten Fragen zum Testament
Durch ein Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen geschieht – wer erbt und wie viel. So können Sie für Ihnen nahestehende Menschen vorsorgen, sich zugleich aber auch über Ihr eigenes Leben hinaus für Werte und Ziele einsetzen, die Ihnen am Herzen liegen. Die TU München bietet Ihnen dafür zahlreiche Möglichkeiten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ein Testament müssen Sie aufsetzen, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten als es die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Vielleicht wollen Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner besser absichern oder eine Stiftung unterstützen, mit deren Zielen Sie sich identifizieren. Kinderlose möchten oft nicht, dass entfernte Verwandte oder der Staat ihr Erspartes erben. Ganz gleich, wie groß Ihr Vermögen ist: Ein Testament gibt Ihnen die Gestaltungsfreiheit selbst zu bestimmen, wofür Ihr Nachlass in der Zukunft eingesetzt werden soll. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Ihre nächsten Angehörigen in jedem Fall mit einem Pflichtteil bedacht werden. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.
Wenn Sie kein Testament hinterlassen, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge unter Ihren Familienangehörigen verteilt. Das Gesetz unterteilt die Verwandtschaft in Ordnungen: Zur ersten gehören Ihre Kinder, Enkel und Urenkel, zur zweiten Ihre Eltern und Geschwister, zur dritten die Großeltern und deren Nachkommen, usw. Wenn Sie alleinstehend sind und keine Verwandten haben, fällt Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. Weitere Details finden Sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Ihnen ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht geben.
Sie können Ihr Testament entweder von einem Notar aufsetzen lassen (öffentliches Testament) oder es selbst handschriftlich abfassen (privatschriftliches Testament). Mindestanforderung an ein handschriftliches Testament ist, dass es vom Verfasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Darüberhinaus sollte es eine Überschrift wie „Mein Testament“ haben, sowie mit Orts- und Datumsangabe versehen sein. Das Testament können Sie an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren. Am sichersten ist die Hinterlegung gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht.
Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit ändern. Sie sollten dann jedoch frühere Fassungen ausdrücklich widerrufen und vernichten.
Erbe
Wenn Sie mit Ihrem letzten Willen die TUM nachhaltig über Generationen hinweg unterstützen möchten, können Sie die TUM Universitätsstiftung als Erbin oder Miterbin einsetzen. Der Erbe – oder die Erbengemeinschaft – tritt Ihre Rechtsnachfolge an mit allen Rechten und Pflichten. Er erwirbt sowohl Ihr Nachlassvermögen als auch eventuelle Verbindlichkeiten. Eine mögliche Formulierung lautet:
Zu meinem Erben bestimme ich die TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München.
Oder:
Zu meinen Erben bestimme ich:
1. ___________zu ____%
2. TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München, zu ____%
3. ___________zu____%
Vermächtnis
Wenn Sie die TUM Universitätsstiftung in Ihrem letzten Willen begünstigen wollen, ohne sie als Erbin einzusetzen, können Sie dies über ein Vermächtnis tun. Auf diese Weise können Sie einzelne Vermögenswerte zuwenden, z. B. ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme oder eine Immobilie. Eine mögliche Formulierung lautet:
Die TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München, erhält als Vermächtnis _________EUR und/oder _________(Wertpapiere) und/oder ____% meines Vermögens und/oder die Immobilie _________
Grundsätzlich ist dies möglich. Wenn Sie darüber nachdenken, die TUM Universitätsstiftung mit einem Sachwert wie einer Immobilie zu bedenken, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Die TUM Universitätsstiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer zahlen. Das Vermögen, das Sie der TUM Universitätsstiftung über Ihr Testament hinterlassen, kommt daher ohne Abzüge dem von Ihnen zu Lebzeiten zugedachten Zweck zugute.
Innerhalb der TUM Universitätsstiftung gibt es Stiftungsfonds, die bestimmte Themen oder Projekte unterstützen. Ab einem signifikanten Betrag besteht die Möglichkeit, selbst einen Fonds einzurichten, mit dem Sie ein Anliegen unterstützen, das Ihnen besonders wichtig ist. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie und finden mit Ihnen gemeinsam die sinnvollste Lösung für Ihren Wunsch.
Das Amts- bzw. Nachlassgericht informiert die TUM Universitätsstiftung darüber, in welcher Weise sie in Ihrem Testament bedacht wurde. Die Stiftung sorgt dafür, dass das Erbe oder das Vermächtnis so bald wie möglich in die Projektarbeit oder den Kapitalstock der TUM Universitätsstiftung fließen, je nachdem, was Sie als Erblasser verfügt haben.
Zustiftung
Sie können die TUM Universitätsstiftung bereits zu Lebzeiten mit einer Zustiftung in den Kapitalstock stärken. Ab einem signifikanten Beitrag und in Absprache mit dem Stiftungsvorstand ist es möglich, Fonds zu Themen einzurichten, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ihre Unterstützung können Sie bis zu einem vom Gesetzgeber festgelegten Betrag steuerlich geltend machen.
Verfügung zugunsten Dritter
Mit einem „Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall“ können Sie Wertpapiere, ein Sparbuch oder ein Bankkonto einer gemeinnützigen Organisation wie der TUM Universitätsstiftung übertragen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei um einen Schenkungsvertrag, den der Kunde mit seiner Bank abschließt. Zu Lebzeiten kann der Kunde weiterhin uneingeschränkt über die vom Vertrag erfassten Konten verfügen. Sie können die TUM Universitätsstiftung auch als Bezugsberechtigte Ihrer Lebensversicherung einsetzen. Wenn Sie die Fälligkeit nicht mehr erleben sollten, fällt das Auszahlungskapital an die Stiftung.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wie Sie die TUM mit Ihrem Nachlass unterstützen können, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Rechtsverbindliche Informationen zu Testament und Erbschaft erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder bei einem Notar. Gemeinsam mit solchen Fachleuten führt die TUM kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema Vererben und Testamentsgestaltung durch. Wir informieren Sie gern über die nächste Veranstaltung. Kontakt
Unser Service für Sie
Unsere Infobroschüre zum Download
Unser Ratgeber beleuchtet verschiedene Motive und Möglichkeiten, die TUM im Testament zu bedenken, und gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur Testamentsgestaltung. Sie können die Broschüre kostenlos anfordern unter fundraising(at)zv.tum.de oder als Dokument herunterladen (Pdf-Download 3,6 MB).
Ein vorbildliches Beispiel: Portrait von Senator E. h. Dipl.-Ing. Hanns W. Weidinger im Alumni-Magazin KontakTUM (Pdf-Download 0,3 MB)
Vermögen richtig vererben - Vortrag zum Erbrecht und Testament
Regelmäßig führen wir am Stammgelände in der Innenstadt Infoveranstaltungen zu diesem Thema durch. Den nächsten Vortrag werden wir rechtzeitig an dieser Stelle ankündigen. Schauen Sie rein.
Vielen Menschen ist es wichtig, die engsten Angehörigen durch ein Testament gut abzusichern. Die TUM bietet ihren Mitgliedern, Freunden, Förderern sowie anderen Interessierten die Möglichkeit, sich in einem Vortrag zum Thema „Vererben“ zu informieren. Für einige, die vielleicht keine engen Verwandten haben, ist auch die Frage von Bedeutung, wie man Organisationen oder Institutionen wie z.B. die TU München in einem Testament bedenken kann. Unabhängig davon, wen Sie mit Ihrem Testament begünstigen wollen, der Rat von Experten ist immer von großem Nutzen. Rechtsanwalt Ludger Bornewasser führt in seinem rund einstündigen Vortrag in leicht verständlicher Form in wichtige Bereiche des Erbrechts ein. Anhand von Beispielen erfahren Sie, wie Sie Ihre Wünsche durch ein klug gestaltetes Testament umsetzen können. Neben Herrn Bornewasser beantworten auch MitarbeiterInnen der TU München und der TUM Universitätsstiftung Ihre Fragen.
(nähere Infos nach Anmeldung bei Frau Ahrendt unter ahrendt(at)tum.de bzw. 089/ 289-25314)
Ihre Ansprechpartnerinnen
Sie möchten sich unverbindlich informieren, wie Sie über eine Testamentsspende Forschung und Bildung an der TUM fördern können? Gemeinsam mit Ihnen finden wir die optimale Lösung, mit der Sie Ihre Förderabsicht verwirklichen können. Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Carolin Ahrendt
ahrendt(at)tum.de
Tel. 089/289-25314
Sabine Tittel
tittel(at)zv.tum.de
Tel. 089/289-25316