Die 11 wichtigsten Fragen zum Testament

Durch ein Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen geschieht – wer erbt und wie viel. So können Sie für Ihnen nahestehende Menschen vorsorgen, sich zugleich aber auch über Ihr eigenes Leben hinaus für Werte und Ziele einsetzen, die Ihnen am Herzen liegen. Die TU München bietet Ihnen dafür zahlreiche Möglichkeiten. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Ein Testament müssen Sie aufsetzen, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten als es die gesetzliche Erbfolge bestimmt. Vielleicht wollen Sie Ihren Ehe- oder Lebenspartner besser absichern oder eine Stiftung unterstützen, mit deren Zielen Sie sich identifizieren. Kinderlose möchten oft nicht, dass entfernte Verwandte oder der Staat ihr Erspartes erben. Ganz gleich, wie groß Ihr Vermögen ist: Ein Testament gibt Ihnen die Gestaltungsfreiheit selbst zu bestimmen, wofür Ihr Nachlass in der Zukunft eingesetzt werden soll. Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass Ihre nächsten Angehörigen in jedem Fall mit einem Pflichtteil bedacht werden. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Wenn Sie kein Testament hinterlassen, wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge unter Ihren Familienangehörigen verteilt. Das Gesetz unterteilt die Verwandtschaft in Ordnungen: Zur ersten gehören Ihre Kinder, Enkel und Urenkel, zur zweiten Ihre Eltern und Geschwister, zur dritten die Großeltern und deren Nachkommen, usw. Wenn Sie alleinstehend sind und keine Verwandten haben, fällt Ihr gesamtes Vermögen an den Staat. Weitere Details finden Sie im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Eine verbindliche Rechtsauskunft kann Ihnen ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht geben.

Sie können Ihr Testament entweder von einem Notar aufsetzen lassen (öffentliches Testament) oder es selbst handschriftlich abfassen (privatschriftliches Testament). Mindestanforderung an ein handschriftliches Testament ist, dass es vom Verfasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Darüberhinaus sollte es eine Überschrift wie „Mein Testament“ haben, sowie mit Orts- und Datumsangabe versehen sein. Das Testament können Sie an einem Ort Ihrer Wahl aufbewahren. Am sichersten ist die Hinterlegung gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Amtsgericht.

Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit ändern. Sie sollten dann jedoch frühere Fassungen ausdrücklich widerrufen und vernichten.

Erbe

Wenn Sie mit Ihrem letzten Willen die TUM nachhaltig über Generationen hinweg unterstützen möchten, können Sie die TUM Universitätsstiftung als Erbin oder Miterbin einsetzen. Der Erbe – oder die Erbengemeinschaft – tritt Ihre Rechtsnachfolge an mit allen Rechten und Pflichten. Er erwirbt sowohl Ihr Nachlassvermögen als auch eventuelle Verbindlichkeiten. Eine mögliche Formulierung lautet:

Zu meinem Erben bestimme ich die TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München.

Oder:

Zu meinen Erben bestimme ich:

1. ___________zu ____%
2. TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München, zu ____%
3. ___________zu____%

Vermächtnis

Wenn Sie die TUM Universitätsstiftung in Ihrem letzten Willen begünstigen wollen, ohne sie als Erbin einzusetzen, können Sie dies über ein Vermächtnis tun. Auf diese Weise können Sie einzelne Vermögenswerte zuwenden, z. B. ein Bankguthaben, eine bestimmte Geldsumme oder eine Immobilie. Eine mögliche Formulierung lautet:

Die TUM Universitätsstiftung, Arcisstr. 21, 80333 München, erhält als Vermächtnis _________EUR und/oder _________(Wertpapiere) und/oder ____% meines Vermögens und/oder die Immobilie _________

Grundsätzlich ist dies möglich. Wenn Sie darüber nachdenken, die TUM Universitätsstiftung mit einem Sachwert wie einer Immobilie zu bedenken, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Die TUM Universitätsstiftung ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungsteuer zahlen. Das Vermögen, das Sie der TUM Universitätsstiftung über Ihr Testament hinterlassen, kommt daher ohne Abzüge dem von Ihnen zu Lebzeiten zugedachten Zweck zugute.

Innerhalb der TUM Universitätsstiftung gibt es Stiftungsfonds, die bestimmte Themen oder Projekte unterstützen. Ab einem signifikanten Betrag besteht die Möglichkeit, selbst einen Fonds einzurichten, mit dem Sie ein Anliegen unterstützen, das Ihnen besonders wichtig ist. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie und finden mit Ihnen gemeinsam die sinnvollste Lösung für Ihren Wunsch.

Das Amts- bzw. Nachlassgericht informiert die TUM Universitätsstiftung darüber, in welcher Weise sie in Ihrem Testament bedacht wurde. Die Stiftung sorgt dafür, dass das Erbe oder das Vermächtnis so bald wie möglich in die Projektarbeit oder den Kapitalstock der TUM Universitätsstiftung fließen, je nachdem, was Sie als Erblasser verfügt haben.

Zustiftung

Sie können die TUM Universitätsstiftung bereits zu Lebzeiten mit einer Zustiftung in den Kapitalstock stärken. Ab einem signifikanten Beitrag und in Absprache mit dem Stiftungsvorstand ist es möglich, Fonds zu Themen einzurichten, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ihre Unterstützung können Sie bis zu einem vom Gesetzgeber festgelegten Betrag steuerlich geltend machen.

Verfügung zugunsten Dritter

Mit einem „Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall“ können Sie Wertpapiere, ein Sparbuch oder ein Bankkonto einer gemeinnützigen Organisation wie der TUM Universitätsstiftung übertragen. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dabei um einen Schenkungsvertrag, den der Kunde mit seiner Bank abschließt. Zu Lebzeiten kann der Kunde weiterhin uneingeschränkt über die vom Vertrag erfassten Konten verfügen. Sie können die TUM Universitätsstiftung auch als Bezugsberechtigte Ihrer Lebensversicherung einsetzen. Wenn Sie die Fälligkeit nicht mehr erleben sollten, fällt das Auszahlungskapital an die Stiftung.

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wie Sie die TUM mit Ihrem Nachlass unterstützen können, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir beraten Sie gern und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Rechtsverbindliche Informationen zu Testament und Erbschaft erhalten Sie bei einem Fachanwalt für Erbrecht oder bei einem Notar. Gemeinsam mit solchen Fachleuten führt die TUM kostenfreie Informationsveranstaltungen zum Thema Vererben und Testamentsgestaltung durch. Wir informieren Sie gern über die nächste Veranstaltung. Kontakt